Jede Therapiesitzung ist so individuell wie Sie und Ihr Anliegen. Daher kann ich an dieser Stelle keine pauschalen Preise angeben.
Wie Sie allerdings an andere Stelle sicher schon entdecken konnten, biete ich auch Sitzungen an, deren Umfang von vorn herein festgelegt ist, da es sich dabei um keine Therapie handelt.
Dafür erlaube ich mir zum Beispiel in Rechnung zu stellen:
Sitzungsinhalt | enthaltene Leistung | Preis* in € |
Raucherentwöhnung, ca. 3 Stunden, einmalig |
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300,00 |
Gewichtsreduktion ca. 3 Stunden, einmalig |
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300,00 |
Motivationshypnose, Entspannungshypnose ca. 90 Minuten |
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120,00 |
Fußreflexzonenmassage (keine Therapie!) ca. 45 Minuten |
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50,00 |
Beratungsgespräch (ohne Behandlung) ca. 60 Minuten |
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55,00 |
* Die Preise können je nach individuellem Beschwerdebild variieren.
Für weitere Preisinformationen kontaktieren Sie mich gern zum Beispiel über das Kontaktformular, um Sie persönlich zu beraten und einen preislichen Rahmen abzustecken.
Jede Behandlung erfolgt auf Basis eines Behandlungsvertrags.
Die angefallenen Behandlungskosten können direkt nach der Behandlung vor Ort in bar oder mit EC-Karte (V-Pay, maestro) oder per Überweisung
beglichen werden.
Eine Rechnung wird ausgestellt, auf Wunsch auf Basis des Kostensatzes nach GebüH.
Diese können Sie, sofern Sie einen entsprechenden Vertrag mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben (Zusatz- bzw Provatversicherung, Beihilfe o.ä.)
eigenständig im Anschluss an die Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Wird der vereinbarte Termin nicht mindestens 48h vorher telefonisch abgesagt, so wird er in Rechnung gestellt.
In Ausnahmefällen, ist es Heilpraktikerin Eva Rudolf freigestellt, von dieser Regelung abzusehen.
Verspätungen des Patienten begründen keine Nachbehandlungspflicht durch Eva Rudolf.
In beiden Fällen wird das Honorar für die gesamte Zeiteinheit in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie: Generell übernehmen gesetzliche Krankenkassen keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapien in Heilpraktikerpraxen.
Für Privatkrankenkassen und Zusatzversicherungen kann es Sonderregelungen geben, falls Sie bereits einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben.
Bitte informieren Sie sich daher vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.
Unter Umständen können Sie die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
Dazu erhalten Sie weitere Informationen bei Ihrem Steuerberater.
Alle meine Heilbehandlungen als Heilpraktikerin sind gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerbefreit.